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Dienstag, 9. Dezember 2008

Die drei Gebote der Aromapraxis aus aktuellem Anlass

Es gibt zur Zeit auf allen Fronten Unsicherheit, was die Ausübung von Behandlungen mit ätherischen Ölen anbelangt, auch über den Verkauf von Ölen und von Naturkosmetik mit ätherischen Ölen. Immer wieder gibt es Ärger in Klinken, wo zunächst die Pflege mit einigen Ölen erlaubt wurde. Passiert irgend etwas Unerwünschtes, sind im Zweifelsfalle die ätherischen Öle dran schuld. Eine engagierte deutsche Krankenschwester und ihre KollegInnen haben momentan ganz konkret mit mit diesem unerfreulichen Thema zu tun. Vor einigen Jahren lief eine ähnliche Sache in einem Spital in Österreich. Und ich bin sicher, derer Angriffe auf gut gemeinte Pflegehandlungen zum ehrlichen Wohle der erkrankten Menschen sind viele mehr. Leider wird die Pflege von Paragraphen und teilweise nur schwer nachzuvollziehenden Vorschriften reglementiert. Der Patient hat sich oft an diese anzupassen, egal wie es ihm oder ihr geht. Darum an dieser Stelle ein paar wichtige Gebote ;-), welche die Arbeit mit ätherischen Ölen erleichtern sollen.
:: 1. Gebot ::
Wecke nie schlafende (Bürokraten-) Hunde! Schon gar nicht im Bereich der komplementären Methoden, da weht zur Zeit reichlich Gegenwind! Oberstes Gesunder-Menschenverstand-Gesetz: Tue nicht so, als ob du therapieren wirst oder möchtest, wenn du es gar nicht darfst! Es ist immens wichtig, dass man sich niemals Aromatherapeut oder Aromatherapeutin nennt, wenn man nicht Arzt oder Heilpraktikerin ist (HPG §1). Auch wenn diese Berufsbezeichnung (in Deutschland) weder verboten noch geschützt ist.
Es gab sogar mal ein Urteil (Freiburg??? das ist wohl 10 Jahre her), da hat mal ein Mensch in einem Prozess Recht bekommen, der sich Sowieso-Therapeut nannte, es war, glaube ich, Polarity-Therapeut, eine energetische Körperarbeit.
AAAABER!
Das Wort Therapeut ist - juristisch gesehen - NICHT geschützt, also auch nicht das Wort Aromatherapeut/in. Aber wenn man nach §1 des HPG (Seite 275 meines Fachbuches) nicht therapieren darf, sollte man es nicht als Berufbezeichnung verwenden, schon allein deshalb nicht, um nicht unwohlwollende Prüfungen vom Gesundheitsamt, Ordnungsamt etc magnetisch anzuziehen, wie bereits bei “Ehemaligen” erfolgt.
ALSO: Juristisch JA, sicherheitshalber NEIN. Auch nicht "Aromatherapie" ausüben, einfach andere Namen erfinden, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt (nur Imitationen sind nicht so nett). Ich habe vor knapp 15 Jahren den Begriff Aromapraxis genau deswegen erfunden und geprägt, Martin Henglein spricht beispielsweise von Osmologie.
:: 2. Gebot ::
Stelle keine selbst hergestellte Kosmetik auf Vorrat her und verkaufe sie dann, auch wenn sie noch so rein und duftig ist. Du darfst deine Produkte verschenken und als Warenpröbchen hergeben. Du darfst aber Rezepturen verkaufen und deiner Kundin diese EINE Mischung (nach deinem Rezept) als Dienstleistung herstellen und verkaufen. Du darfst auch EINE Mischung "zur Anwendung" bei deinen Aroma-Behandlungen herstellen und einsetzen. Aber gebe deiner Mischung nie ein Attribut, welches Heilung suggeriert oder welches eine Wirkung gegen eine Krankheit beinhaltet. Zur selbst gemachten Kosmetik (das kann auch "nur" ein fettes Öl mit ein paar Tropfen ätherischen Öles sein), gibt es bei Xing einen interessanten Diskussions- und Tipps-Thread (man muss sich [kostenlos] anmelden).
:: 3. Gebot ::
Nenne im Zusammenhang mit deiner Arbeit und jeglicher Werbung (Anzeigen, Broschüren, Internetauftritte, Visitenkarten etc) dafür niemals die Worte "therapieren", "heilen", "gesund machen", wenn du nicht zum heilen befugt bist (siehe 1. Gebot). Du darfst behandeln, das darf jede Fußpflegerin und Kosmetikerin auch. Aber eben nicht therapieren. Wie du die Grauzone zwischen pflegen, wohlfühlen und heilen betrachtest, liegt natürlich in deinem Ermessen, denn als ganzheitlich arbeitender Mensch kann man das eine vom anderen nicht trennen. Doch das ist ein anderes Thema.

PS: Eine gute Ausbildung (100 bis 300 Stunden mindestens, nach oben gibt es natürlich keine Grenzen) sollte eigentlich kein Extra-Gebot sein, keiner sollte ohne ein solides Wissen über die ätherischen Öle auf Mensch und Tier losgelassen werden. Die Mindestanforderungen an ein gutes Curriculum nach britischen Vorstellungen finden Sie im Downloadbereich der AiDA-Website.

PPS: Zum Abschluss noch eine kleine Umfrage: Was haltet Ihr von staatlichen Reglementierungen der ätherischen Öle? (Die entsprechende Antwort im Klappmenü einstellen und auf "vote" drücken, mit "view" kann man auch einfach reinschauen!).

Sollen aetherische Oele vom Gesetzgeber streng reglementiert werden?
pollcode.com free polls

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich weiß zwar nicht, was jetzt alles passiert und unter einem Tag verstehe ich eine Zeitdauer von 24h, aber o.k.

Ja, ich bin Ärztin und kann therapieren. Darf ich deshalb aber auch behandeln? Bis vor kurzem konnte ich einer Patientin nach Anästhesie intensive Atemgymnastik (mit Inhalation und "Abklatschen") per verbaler Anordnung, d.h. auf Zuruf, zuteil werden lassen. Jetzt ist dies reine Sache der Physiotherapie und der wohltuende Inhalator wurde wegen nicht Zuständigkeit von der Obrigkeit verbannt (obwohl er auch Adrenalin vernebeln kann!). Bis zu 5 Patientinnen profitierten von einem Paar Tropfen Sanopin (nicht gleich die verwöhnte Nase rümpfen) und ertrugen dabei etwas besser die eigene Situation. Nein, es geht in diesem Moment nicht um Aromapraxis, nur um 3min Zeitaufwand für eine (bis zu fünf, wie gesagt) normale Patientenbehandlung. So, wie Mami es gemacht hat, damit ich gesund werden wollte.

Diese zum Selbstzweck mutierten Wortschindereien zur Zementierung von Machtverhältnissen sind widerlich zum Himmel stinkend und in dieser Allgegenwärtigkeit Zeiträuber in Potenz.

Aber ich gebe Ihnen recht, durchkommen ist alles und so finde ich eben auf Station eine Schwester (dieser Inhalator bleibt, den braucht die Physiotherapie, nur 17:30 Uhr ist keine offizielle Behandlungszeit mehr...), gebe lächelnd eine ärztliche Anweisung und ernte ein wissendes schwesterliches Grinsen. Na, bitte. Anstrengend und wahr.

Einen guten Jahreswechsel wünscht und liebe Grüße nach und an Glengarriff und Allihies sendet

Mathilde aus Leipzig

Anonym hat gesagt…

Zu den hier genannten Begriffsverwirrungen kommen noch weitere hinzu: viele Aromakundige oder z. B. auch ErnährungsberaterInnen schreiben, dass sie ihre Ausbildungen mit einem "Diplom" abgeschlossen haben. In Deutschland ist das "Diplom" ein akademische Grad und wird nur von (Fach-)Hochschulen nach erfolgreichem Fach- / Hochschulstudium verliehen. Berufs- oder Ausbildungsbezeichnungen in Kombination mit "Diplom" oder "Dipl." könnten mit einem akademischen Abschluss verwechselt werden und dürfen daher in Deutschland nicht geführt werden.
In Österreich sieht die Sache schon wieder anders aus. Dort gibt werden auch nicht-akademische Ausbildungen mit einem Diplom abgeschlossen.
Bluevelvet